TU Berlin erwägt Klage gegen Senatskürzungen
Die Technische Universität (TU) Berlin erwägt aufgrund geplanter Kürzungen des Berliner Senats eine Klage gegen das Land Berlin. Wie rbb24 berichtet, hat der Akademische Senat der TU beschlossen, das Präsidium zu beauftragen, auf die Erfüllung der Hochschulverträge zu klagen, sollten bis zum 10. März keine substanziellen Verhandlungsvorschläge von der Senatsverwaltung für Wissenschaft unterbreitet werden. Dieser Beschluss erfolgte einstimmig und soll mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berlins abgestimmt werden.
Hintergrund sind die Sparpläne des Landes Berlin, die auch die Hochschulen und Universitäten betreffen. Wie die Morgenpost in einem Artikel von 2019 bereits thematisierte, stellt die angespannte Haushaltslage in Berlin seit Jahren eine Herausforderung für Bildungseinrichtungen dar. Auch die TU Berlin sieht sich mit maroden Gebäuden konfrontiert, wie aus einem offenen Brief der Universitätsleitung von 2023 hervorgeht. Darin wird die Notwendigkeit von Sanierungen und Investitionen in die Infrastruktur betont.
Die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, äußerte sich laut rbb24 besorgt über die Situation. Sie betonte die Bedeutung verlässlicher Rahmenbedingungen für Spitzenforschung. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft versicherte laut rbb24, die Funktionsfähigkeit der TU Berlin erhalten zu wollen und zeitnah Verhandlungsvorschläge unterbreiten zu wollen.
Die Höhe der Kürzungen für die Hochschulen ist noch unklar. Wie rbb24 berichtet, soll diese im Rahmen der Neuverhandlungen der Hochschulverträge festgelegt werden. Bis dahin gilt eine Sperre von acht Prozent für konsumtive Ausgaben. Für die TU Berlin bedeutet dies einen Verlust von 32 Millionen Euro. Die Problematik der Hochschulfinanzierung ist nicht neu. Bereits 2014 forderten die Kuratoriumsvorsitzenden und Präsidenten der Berliner Universitäten, wie von der FU Berlin berichtet, zusätzliche Mittel für die Hochschulen.
Die TU Berlin verweist auf die bestehenden Hochschulverträge, die 2024 ausgehandelt wurden. Diese sehen laut rbb24 vor, dass das Land Berlin keine pauschalen Minderausgaben verfügen darf, solange die TU ihre Verpflichtungen erfüllt. Auch die Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten (LKRP) äußerte sich 2021 kritisch zu den Sparplänen. Wie auf der Webseite der UdK Berlin dokumentiert, sieht die LKRP die Leistungsfähigkeit der Berliner Hochschulen gefährdet.
Quellen:
- https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/02/sparplan-berlin-bildung-technische-universitaet-tu-klage.html
- https://www.morgenpost.de/bezirke/mitte/article216453511/Senat-verhindert-Bau-von-Studentenwohnheim-auf-Museumsinsel.html
- https://www.fu-berlin.de/presse/informationen/fup/2014/fup_14_367-kuratoriumsvorsitzende-praesidenten-bafoeg/index.html
- https://www.udk-berlin.de/service/stabsstelle-presse-kommunikation/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2021/senat-legt-neues-berliner-hochschulgesetz-vor-lkrp-sieht-leistungsfaehigkeit-der-berliner-hochschulen-gefaehrdet
- https://www.tu.berlin/ueber-die-tu-berlin/organisation/universitaetsleitung/offener-brief-marode-universitaetsgebaeude