Die Zitterpartie geht weiter: Wer darf an Berlins Musikschulen noch unterrichten?

Die Situation an den Berliner Musikschulen und Volkshochschulen ist derzeit von Unsicherheit geprägt. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts im Jahr 2022, das besagt, dass Honorarkräfte verstärkt in Festanstellung gebracht werden müssen, bleibt die Frage offen, ob und wie viele Honorarkräfte weiterhin unterrichten dürfen. Laut dem Landesmusikrat sind etwa 45.000 der 60.000 Musikschüler in Berlin auf die Dienste von Honorarkräften angewiesen, was die Bedeutung dieser Lehrkräfte unterstreicht.

Die finanziellen Herausforderungen für die Berliner Kulturpolitik sind enorm. Kultursenator Joe Chialo schätzte, dass eine Festanstellung der Honorarkräfte rund 20 Millionen Euro kosten könnte. Vor diesem Hintergrund hat die Kulturbehörde bereits zweimal vor dem Abgeordnetenhaus demonstriert, um auf die prekäre Lage der Musikschulen hinzuweisen.

Am 15. Oktober hat die Deutsche Rentenversicherung nach dem Ende eines bundesweiten Moratoriums eine vorläufige Ruhephase bis zum Jahresende zugesichert. Diese betrifft insbesondere die Fälle, in denen das Urteil von 2022 eine Kündigung zur Folge haben könnte. Die Verantwortung liegt nun beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen muss. Eine Arbeitsgruppe, die unter anderem Vertreter von Musikschulverbänden, Gewerkschaften und verschiedener Behörden umfasst, tagt erneut am 25. Januar 2024, um mögliche Modelle zu erörtern.

In der Debatte um die Honorarkräfte wird oft auf ein Drei-Säulen-Modell verwiesen, das Unterricht durch Festangestellte, sozialversicherte und nicht sozialversicherte Freie vorsieht. Die ständige Kommunikation zwischen der Kulturbehörde, der Finanzbehörde und den Bezirken wird als entscheidend erachtet, um eine tragfähige Lösung zu finden.

Die Ungewissheit über die Beschäftigungslage der Honorarkräfte bleibt jedoch bestehen. Die Landesmusikrats-Generalsekretärin Franziska Stoff äußerte, dass die „Zitterpartie“ weiterhin andauere, da es keine klaren rechtlichen Vorgaben für eine freiberufliche Tätigkeit in den öffentlichen Musikschulen gebe. Diese Einschätzung wurde von der Bundes-Arbeitsgruppe geteilt, die bereits im September festgestellt hatte, dass kein Organisationsmodell vorhanden sei, das eine rechtssichere freiberufliche Tätigkeit gewährleiste.

Die finanziellen Verhandlungen, die nun geführt werden, sind von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Musikschulen in Berlin. Der Druck auf die Kulturpolitik, insbesondere im Hinblick auf die Bereitstellung von Mitteln für die Festanstellung von Lehrkräften, steigt. Andernfalls drohen weitere Entlassungen von Honorarkräften, die sich möglicherweise in rechtlichen Auseinandersetzungen wiederfinden werden.

Die Situation wird weiterhin genau beobachtet, und die kommenden Monate könnten entscheidende Weichen für die zukünftige Lehrtätigkeit an Berlins Musikschulen stellen. Die Entscheidung, ob Honorarkräfte weiterhin unterrichten dürfen, steht im Kontext größerer finanzieller und gesellschaftlicher Überlegungen, die die kulturelle Landschaft der Hauptstadt betreffen.

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Kultur

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