Nikab beim Autofahren: Berliner Gericht lehnt Klage ab
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage einer Muslimin abgewiesen, die mit einem Nikab Auto fahren wollte. Wie die Berliner Zeitung berichtet, entschied das Gericht am Montag, dass das Verhüllungsverbot im Straßenverkehr auch für religiöse Gesichtsverhüllungen gilt. Die Klägerin hatte eine Ausnahmegenehmigung beantragt, um mit einem Nikab, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz bedeckt, fahren zu können. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde hatte dies zuvor abgelehnt.
Die Klägerin, eine 33-jährige Mutter von drei Kindern, berief sich wie die B.Z. berichtet auf ihre religiöse Überzeugung und sah sich in ihren Grundrechten verletzt. Sie argumentierte, zur Identifizierung reiche die Augenpartie aus und bot an, ein Fahrtenbuch zu führen oder einen QR-Code am Nikab anzubringen. Ihr Anwalt, Benjamin Kirschbaum, verwies laut Berliner Zeitung auf einen möglichen Präzedenzfall in Schleswig-Holstein, wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sein soll. Die Senatsverkehrsverwaltung betonte jedoch, dass in Berlin bislang keine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde und ihr auch keine Fälle in anderen Bundesländern bekannt seien.
Wie rbb24 berichtet, stützt sich das Urteil auf § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der vorschreibt, dass das Gesicht des Fahrers erkennbar bleiben muss. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass die Erkennbarkeit des Fahrers für die Sicherheit im Straßenverkehr und zur Identifizierung im Falle von Straftaten unerlässlich sei. Wie RTL News berichtet, argumentierte das Gericht, dass der Eingriff in die Religionsfreiheit verhältnismäßig sei, da die Klägerin auf alternative Verkehrsmittel ausweichen könne.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wie der Berliner Kurier berichtet, hatte sich bereits das Oberverwaltungsgericht Koblenz im August 2024 mit einem ähnlichen Fall befasst und die Klage einer Muslimin abgewiesen. Auch in diesem Fall wurde argumentiert, dass die Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang vor der Religionsfreiheit habe.
Quellen:
- https://www.berliner-zeitung.de/news/auto-fahren-mit-nikab-urteil-des-berliner-gerichts-li.2291507
- https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/berlin-verwaltungsgericht-gesichtsschleier-autofahren.html
- https://www.bz-berlin.de/berlin/muslimin-nikab-auto-fahren-urteil
- https://www.rtl.de/news/darf-muslimische-frau-voll-verschleiert-autofahren-gericht-in-berlin-muss-entscheiden-id2052250.html
- https://www.berliner-kurier.de/berlin/quengel-muslimin-verklagt-berlin-weil-sie-nicht-mit-schleier-auto-fahren-darf-li.2287841
- https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/01/berlin-verwaltungsgericht-muslimin-auto-fahren-klage-niqab.html