Etwa zehn Monate nach den gewalttätigen Auseinandersetzungen am Rande der jährlichen Gedenkfeier für Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht in Berlin-Lichtenberg ist ein Student zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte hatte laut B.Z. vor Gericht zugegeben, einen Polizisten wiederholt mit einer Fahnenstange geschlagen zu haben, und sich für seine Taten entschuldigt.
Das Amtsgericht Tiergarten befand den 26-Jährigen des schweren Landfriedensbruchs, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des Widerstands gegen die Staatsgewalt und der Sachbeschädigung für schuldig. Wie der Nordkurier berichtet, betonte der Vorsitzende Richter die Unannehmbarkeit eines solchen Verhaltens.
Die Gedenkveranstaltung selbst, an der etwa 3000 Menschen teilnahmen, verlief friedlich. Laut Ermittlungen, über die der stern berichtete, gingen die gewalttätigen Ausschreitungen von einer etwa 40-köpfigen Gruppe aus, die zunächst polizeifeindliche Parolen skandierte. Auch strafbare Slogans wie „From the river to the sea, Palestine will be free“ wurden gerufen.
Im Verlauf des Polizeieinsatzes schlug der Angeklagte laut Urteil mehrmals mit einer hölzernen Fahnenstange auf einen Polizisten ein. Der Helm des 40-jährigen Beamten wurde dabei so stark beschädigt, dass er unbrauchbar wurde. Bei seiner Festnahme wehrte sich der Student laut dpa mit Schlägen und Tritten.
Der Angeklagte, ein US-amerikanischer Staatsbürger, legte über seinen Verteidiger ein umfassendes Geständnis ab. „Er bereut sein Verhalten zutiefst, er hat sich von der Situation mitreißen lassen und kann sich sein Handeln heute nicht mehr erklären“, so der Anwalt. Wie die Berliner Zeitung berichtet, hat sich der Student inzwischen von seinem damaligen Umfeld distanziert und setzt sein Studium in Irland fort.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger plädierte ebenfalls für eine Bewährungsstrafe, unterbreitete jedoch keinen konkreten Vorschlag zur Strafhöhe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quellen:
- Berliner Zeitung (B.Z.)
- dpa
- stern
- Nordkurier
- Berliner Zeitung (BLZ)