Um das Bundesverfassungsgericht besser vor politischer Einflussnahme und möglichen Blockaden zu schützen, hat der Bundestag eine Reform des Grundgesetzes beschlossen. Wie die dpa meldet, stimmten SPD, Union, Grüne, FDP und Die Linke der Änderung zu. Zentrale Regelungen zur Organisation und Arbeitsweise des Gerichts werden damit direkt im Grundgesetz verankert.
Die Reform schreibt unter anderem die Zwei-Senats-Struktur mit jeweils acht Richterinnen und Richtern, deren zwölfjährige Amtszeit, die geltende Altersgrenze, das Wiederwahlverbot sowie die Autonomie des Gerichts bei der Gestaltung seiner Geschäftsordnung im Grundgesetz fest. Dadurch soll die Unabhängigkeit des Gerichts gestärkt und politische Einflussnahme erschwert werden.
Ein Kernpunkt der Reform ist ein neuer Mechanismus für Ersatzwahlen der Richterinnen und Richter. Kann eine der beiden Parlamentskammern (Bundestag oder Bundesrat) innerhalb einer festgelegten Frist die notwendige Mehrheit für die Wahl nicht erreichen, kann die jeweils andere Kammer die Wahl übernehmen. Die genauen Verfahrensdetails sollen im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt werden. Wie die Berliner Zeitung (BLZ) am 19.12.2024 berichtete, soll diese Reform das Gericht insbesondere vor den Gefahren eines Erstarkens extremistischer Parteien schützen.
Die AfD steht der Reform ablehnend gegenüber, während die übrigen Parteien die Reform mehrheitlich befürworten. Die genauen Begründungen für die Ablehnung der AfD wurden in den vorliegenden Quellen nicht im Detail dargestellt.
Die Grundgesetzänderung benötigt noch die Zustimmung des Bundesrates. Treten die Änderungen in Kraft, können sie zukünftig nur noch mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat geändert werden. Zuvor war dies in vielen Bereichen mit einfacher Mehrheit möglich. Laut der Esslinger Zeitung vom 19.12.2024 stimmten 600 Abgeordnete für die Änderung – deutlich mehr als die benötigte Zwei-Drittel-Mehrheit von 489 Abgeordneten. 69 Abgeordnete stimmten gegen die Reform.
Quellen:
- dpa
- Berliner Zeitung (BLZ), 19.12.2024
- Esslinger Zeitung, 19.12.2024
- krzbb.de