Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule ist ein bedeutender Meilenstein im Bildungsgang eines Kindes. In Berlin sorgt die neue Regelung für den Gymnasialzugang für Kontroversen. Laut Tagesspiegel müssen Schüler*innen, die keinen Notendurchschnitt von 2,2 oder besser vorweisen können, eine Eignungsprüfung ablegen. Dies verstärkt den Druck auf die Schüler*innen der sechsten Klassen, die nun gemeinsam mit ihren Familien um den Einzug ins Gymnasium besorgt sind.

Die Neuregelung betrifft mehr als 30.000 Berliner Sechstklässler*innen. Die Beratungsgespräche zur Förderprognose, welche für die Empfehlung ausschlaggebend ist, wurden bereits durchgeführt, und mit dem Halbjahreszeugnis Ende Januar 2025 wird die endgültige Entscheidung feststehen. Der Notendurchschnitt von 2,2 stellt dabei die entscheidende Hürde für den direkten Zugang zum Gymnasium dar.

Die Berliner Situation spiegelt eine bundesweite Tendenz wider. News4teachers berichtete bereits im Mai 2024 über vergleichbare Entwicklungen in Baden-Württemberg. Dort plant die grün-schwarze Landesregierung, die Grundschulempfehlung wieder stärker an Gewicht gewinnen zu lassen. Diese soll aus drei Teilen bestehen: der Empfehlung der Lehrkräfte, einem Leistungstest und dem Wunsch der Eltern. Stimmen zwei dieser Komponenten überein, soll dies bindend sein. Sollten Eltern entgegen einer anderen Empfehlung ihr Kind auf ein Gymnasium schicken wollen, müsste das Kind einen zusätzlichen Test absolvieren.

Die Diskussion über die Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung ist nicht neu. Der damalige Ministerpräsident Winfried Kretschmann rief bereits 2012 Eltern dazu auf, der Grundschulempfehlung zu folgen. Er äußerte sich kritisch zur „Selbstermächtigung“ von Eltern, die ihre Kinder entgegen der Empfehlung auf das Gymnasium schicken möchten. Auch Verbände wie der Philologenverband und der Realschullehrerverband setzen sich seit Jahren für eine Begrenzung der elterlichen Entscheidungsfreiheit ein, wie News4teachers berichtet.

Der Landesschülerbeirat in Baden-Württemberg lehnt die verbindliche Grundschulempfehlung ab und betrachtet sie als einen Rückschritt in Sachen Bildungsgerechtigkeit. Er argumentiert, dass die Empfehlung nicht immer das tatsächliche Potenzial der Kinder widerspiegelt und diese frühzeitig unter Druck setzt. Die Debatte verdeutlicht die Komplexität des Übergangs von der Grundschule zum Gymnasium und die verschiedenen Interessen, die hierbei aufeinandertreffen.

Auch in den anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen für den Schulwechsel. Das Deutsche Schulportal bietet eine Infografik, die die Unterschiede zwischen den Bundesländern veranschaulicht. In manchen Bundesländern ist die Grundschulempfehlung bindend, in anderen haben die Eltern die letzte Entscheidung. Auch der benötigte Notendurchschnitt für eine Gymnasialempfehlung variiert.

Der Bildungsserver informiert über die jeweiligen Übertrittsregelungen in den Bundesländern. Er hebt hervor, dass die Bedeutung der Grundschulempfehlung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gewichtet wird. In einigen dient sie lediglich als Orientierungshilfe, in anderen, wie Bayern und Thüringen, ist sie verbindlich.

Quellen:

  • Tagesspiegel: Von der Grundschule ans Gymnasium – der Elternwille zählt nicht mehr
  • News4teachers: Eltern dürfen weiterführende Schulform nicht mehr frei entscheiden – Schüler dagegen
  • Deutsches Schulportal: Auf welche weiterführende Schule nach der Grundschule?
  • Deutscher Bildungsserver: Übergang zur weiterführenden Schule
Veröffentlich am 
December 10, 2024
 in Kategorie: 
Politik

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