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H48 in Berlin-Neukölln: Stadt und Land kann Immobilie in der Hermannstraße 48 nicht kaufen

In Berlin-Neukölln sorgt die Immobilie in der Hermannstraße 48 für Aufsehen, nachdem bekannt wurde, dass das landeseigene Wohnungsunternehmen Stadt und Land (SUL) nicht in der Lage ist, das Gebäude zu erwerben. Dies geht aus einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Abgeordneten Niklas Schenker (Die Linke) hervor. Der Kontakt zwischen der SUL und dem Rechtsanwalt des Eigentümers ergab, dass kein Verkaufsinteresse besteht. Die Mieter der Hermannstraße 48 müssen sich somit weiterhin in einer unsicheren Lage befinden, da die Möglichkeit einer Verdrängung weiterhin real ist.

Die Mieter der Hermannstraße 48 haben in den letzten Jahren intensiv für den Erhalt ihrer Wohnsituation gekämpft. Im Jahr 2018 gründeten die Bewohner einen Hausverein, um ein Kaufangebot an die damalige Eigentümerin zu unterbreiten. Diese lehnte jedoch ab und äußerte, dass sie nicht gewillt sei, die Immobilie zu verkaufen. Der Verkauf der Immobilie an die Hermannshof48 Grundbesitz mbH im Jahr 2020 führte zu einer Verschärfung der Sorgen der Mieter, da die neue Eigentümerschaft Kündigungen aussprach und damit die Mieter unter Druck setzte.

Die Situation wird zusätzlich durch die rechtlichen Rahmenbedingungen erschwert. Die Mietverträge in der Hermannstraße 48 sind als Gewerbemietverträge deklariert, was den Mietern einen schwächeren Kündigungsschutz bietet. Dies hat zur Folge, dass Mieter, die seit vielen Jahren in diesen Räumen leben, von Kündigungen bedroht sind. Die rechtliche Auseinandersetzung über den Status der Mietverträge steht derzeit im Mittelpunkt eines Verfahrens am Amtsgericht Neukölln, wo geklärt werden soll, ob es sich um Wohn- oder Gewerbemietverhältnisse handelt.

Die Bemühungen der Mieter, die Immobilie in Eigenverwaltung zu übernehmen, wurden durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2021 stark beeinträchtigt. Das Gericht entschied, dass ein Vorkauf in Erhaltungsgebieten ausgeschlossen ist, wenn das Grundstück im Sinne des Bebauungsplans bebaut und genutzt wird. Diese Entscheidung erschwert den Bezirken die Ausübung des Vorkaufsrechts erheblich und hat dazu geführt, dass viele noch anhängige Vorkaufsbescheide zurückgezogen wurden.

Im Hinblick auf die aktuelle Situation in der Hermannstraße 48 betont die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dass die rechtlichen Hürden eine wesentliche Problematik darstellen. Staatssekretärin Petra Kahlfeldt stellte klar, dass es über die Verkaufsabsicht des Eigentümers keine Informationen gebe. Die SUL erhielt kein konkretes Kaufangebot, da der Eigentümer nicht verkaufen wollte.

Die Mieter der Hermannstraße 48 sehen sich also weiterhin einem unsicheren Schicksal gegenüber, während sie sich aktiv gegen Verdrängung wehren. Die Hausgemeinschaft hat sich mobilisiert und verschiedene Aktivitäten durchgeführt, um auf ihre Situation aufmerksam zu machen und potenzielle Unterstützer zu gewinnen. Der Druck auf die Politik und die öffentlichen Institutionen, eine Lösung zu finden, wird durch die Aktivitäten der Mieter weiter erhöht.

Zusammenfassend bleibt die Situation für die Bewohner der Hermannstraße 48 angespannt. Die rechtlichen Unsicherheiten und die Weigerung des Eigentümers, zu verkaufen, führen zu einer prekären Lage für die Mieter. Bis eine klare Lösung gefunden wird, bleibt zu hoffen, dass die Bemühungen der Hausgemeinschaft fruchtbar sind und eine positive Wendung in der aktuellen Situation erzielen können.

Quellen:

  • Der Standard
  • dpa
  • Berliner Woche
  • nd
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 in Kategorie: 
Politik

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