Niqab-Verbot beim Autofahren: Religionsfreiheit vs. Verkehrssicherheit

Niqab-Verbot beim Autofahren: Religionsfreiheit vs. Verkehrssicherheit

Das Tragen eines Niqabs am Steuer bleibt weiterhin verboten. Das Verwaltungsgericht Berlin hat am Montag die Klage einer Muslimin abgewiesen, die eine Ausnahmegenehmigung für das Tragen des Gesichtsschleiers beim Autofahren beantragt hatte. Wie rbb24 berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung mit dem Schutz der Verkehrssicherheit und der effektiven Verfolgung von Verkehrsverstößen. Die Klägerin argumentierte mit ihrer Religionsfreiheit, die durch das Verbot eingeschränkt werde.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet das Verhüllen des Gesichts am Steuer. Laut LTO wurde die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung in diesem Fall vom Gericht verneint, da die Identifizierung der Fahrerin bei Verkehrsverstößen gewährleistet sein müsse. Wie der rbb24 in einem Interview mit dem Verkehrsanwalt Christian Demuth wiedergab, ist die Rechtslage eindeutig. Demnach diene das Verbot dem Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer.

Die 33-jährige Klägerin, die 2016 zum Islam konvertierte, hatte ihren Führerschein 2011 noch ohne Niqab erworben. Sie argumentierte, dass der Niqab für sie Pflicht sei und sie wie jeder andere auch Auto fahren wolle, insbesondere um ihre Kinder zu transportieren und ihre Familie außerhalb der Stadt zu besuchen. Wie rbb24 berichtet, hatte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bereits Ende Januar 2024 eine Ausnahmegenehmigung abgelehnt. Die Behörde begründete ihre Entscheidung mit der eingeschränkten Identifizierbarkeit der Fahrerin und der möglichen Beeinträchtigung der Sicht und nonverbalen Kommunikation.

Der Anwalt der Klägerin argumentierte, die Rundumsicht seiner Mandantin sei mit Niqab genauso gegeben wie ohne und sogar besser als mit einem Integralhelm, der für Motorradfahrer erlaubt sei. Er verwies, wie rbb24 berichtet, auf eine Aussage des Bayerischen Staatsministeriums während der Coronapandemie, wonach das Tragen einer Maske die Identität des Fahrers in der Regel ausreichend erkennen lasse. Der Anwalt schlug sogar vor, einen fälschungssicheren QR-Code auf dem Niqab anzubringen, um die Identifizierung zu ermöglichen. Das Gericht lehnte dies ab, da ein Niqab gewechselt werden könne.

Wie LTO berichtet, reiht sich die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts in die bisherige Rechtsprechung ein. Auch die Oberverwaltungsgerichte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben Klagen auf das Tragen eines Niqabs am Steuer abgelehnt. Dabei spielten, wie ein Hintergrundartikel der LTO erläutert, Argumente wie die nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr und die Beeinträchtigung der Rundumsicht eine Rolle. Das OVG NRW hatte in seinem Urteil vom 5. Juli 2024 die nonverbale Kommunikation als Schutzgut des Straßenverkehrs verworfen. Auch die Beeinträchtigung der Rundumsicht sah das Gericht nicht als gegeben an.

Die Klägerin will laut rbb24 Berufung gegen das Urteil einlegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen. Sie betonte ihr Recht auf ein gottgefälliges Leben und das Tragen des Niqabs. Wie die taz berichtete, wurde die Revision vom OVG NRW nicht zugelassen. Die taz berichtete auch über ein ähnliches Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.11.2020, in dem ebenfalls die Verkehrssicherheit und die nonverbale Kommunikation als Argumente gegen das Tragen des Niqabs angeführt wurden.

Quellen:

Veröffentlich am 
27/1/2025
 in Kategorie: 
Politik
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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