Hauptstadtzulage an Berliner Hochschulen: Streit um die Anwendung des TVL

Hauptstadtzulage an Berliner Hochschulen: Streit um die Anwendung des TVL

Die Frage, ob die Berliner Hauptstadtzulage auch den Beschäftigten der Hochschulen zusteht, sorgt für anhaltende Diskussionen. Wie die Morgenpost berichtet, fordern Gewerkschaften und Hochschulleitungen Klarheit vom Senat. Im Kern geht es um die Auslegung des Tarifvertrags der Länder (TVL) und die Anwendung des Tarifvertrags Hauptstadtzulage.

Landesbedienstete erhalten seit 2020 eine monatliche Zulage von 150 Euro, die wahlweise als Zuschuss zum Firmenticket oder als Geldbetrag ausgezahlt wird. Verdi argumentiert, wie die Morgenpost weiter ausführt, dass diese Zulage auch den rund 50.000 Beschäftigten der Berliner Universitäten und Fachhochschulen zusteht, da diese seit 2011 den TVL anwenden. Auch die Webseite von ver.di Berlin-Brandenburg unterstreicht diese Forderung und betont, dass alle, die im öffentlichen Dienst arbeiten und nach dem TVL oder daran angelehnt bezahlt werden, die Hauptstadtzulage erhalten sollten.

Die rechtliche Lage ist jedoch umstritten. Wie die Morgenpost und ver.di übereinstimmend berichten, gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen zur Anwendbarkeit des Tarifvertrags Hauptstadtzulage auf die Hochschulen. Verdi und die Hochschulleitungen drängen auf eine rechtssichere Aussage des Senats. Die Hochschulen haben eine Frist bis zum 12. März gesetzt, da der Tarifvertrag Hauptstadtzulage am 1. April in Kraft tritt. Haufe.de berichtet ebenfalls über den Streit und zitiert eine Sprecherin der Senatsfinanzverwaltung, die eine Ausweitung der Hauptstadtzulage auf die Hochschulen ablehnt.

Die finanzielle Belastung für das Land Berlin wäre erheblich, wie die Morgenpost anmerkt. Die Hochschulen kämpfen bereits mit Sparvorgaben der schwarz-roten Koalition. Die Technische Universität erwägt laut Morgenpost sogar eine Klage, sollte der Senat nicht einlenken. Auch die ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität Berlin, wie auf verdi-fu.de zu lesen ist, begrüßt den Tarifvertrag zur Hauptstadtzulage und hatte sich aktiv für die Ausweitung auf die Hochschulen eingesetzt. Verdi-BHT betont auf ihrer Webseite, dass die Berliner Hochschule für Technik (BHT) den TVL Berliner Hochschulen anwendet und somit automatisch den Tarifvertrag Hauptstadtzulage übernehmen würde. Die Refinanzierung durch die Hochschulen sei jedoch noch zu klären.

Benjamin Roscher, stellvertretender Verdi-Landesbezirksleiter für Berlin-Brandenburg, wirft dem Senat laut Morgenpost ein „verantwortungsloses Versteckspiel“ vor. Er vermutet, dass der Senat eine klare Aussage vermeide, um die finanziellen Folgen zu umgehen. Auch ver.di Berlin-Brandenburg kritisiert die Haltung des Senats und fordert ein klares Bekenntnis zur Hauptstadtzulage für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst.

Quellen:

  • https://www.morgenpost.de/berlin/article408472848/es-geht-um-150-euro-wer-in-berlin-mehr-geld-bekommen-koennte.html
  • https://bb.verdi.de/themen/hauptstadtzulage-fuer-alle/++co++1e05683e-e53d-11ee-ac04-91be81d18d05
  • https://www.verdi-fu.de/wordpress/2024/09/27/tarifvertrag-zur-hauptstadtzulage-endlich-erreicht/
  • https://verdi-bht.de/2024/11/16/aktuelle-tarifinfo-zur-hauptstadtzulage/
Veröffentlich am 
4/3/2025
 in Kategorie: 
Politik
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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