Bundestagswahl 2025 in Berlin und Brandenburg: Das neue Wahlrecht und seine Auswirkungen

Bundestagswahl 2025 in Berlin und Brandenburg: Das neue Wahlrecht und seine Auswirkungen

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. In Berlin und Brandenburg sind laut Landesamt für Statistik rund 4,4 Millionen Menschen wahlberechtigt (rbb24). Wie rbb24 berichtet, gibt es in Berlin zwölf und in Brandenburg zehn Wahlkreise. Die Wahlrechtsreform von 2023, die diese Wahl prägt, bringt einige Veränderungen mit sich, wie vom rbb und der Tagesschau berichtet wird.

Das neue Wahlrecht: Zweitstimmendeckung und das Ende der Überhangmandate

Eine zentrale Änderung ist die sogenannte „Zweitstimmendeckung“, wie der rbb erläutert. Das bedeutet, dass ein Wahlkreissieger nur dann in den Bundestag einzieht, wenn seine Partei genügend Zweitstimmen erhält. Wie die Tagesschau erklärt, wurde die Begrenzung auf 630 Abgeordnete eingeführt, um die Kosten und die Größe des Parlaments zu reduzieren. Überhang- und Ausgleichsmandate, die in der Vergangenheit zu einem Anstieg der Abgeordnetenzahl führten, wurden abgeschafft. Dadurch kann es passieren, dass Wahlkreissieger, deren Erststimmenergebnis nicht durch ausreichend Zweitstimmen gedeckt ist, leer ausgehen.

Auswirkungen auf Berlin und Brandenburg

Wie der rbb berichtet, hätte die SPD bei der Bundestagswahl 2021 in Brandenburg drei Direktmandate verloren, wenn das neue Wahlrecht bereits gegolten hätte. Die Bundeswahlleiterin hatte dies in einer Musterberechnung aufgezeigt (rbb24). In Berlin gab es bereits 2017 und 2021 keine Überhang- und Ausgleichsmandate (rbb24).

Taktisches Wählen und Stimmensplitting

Die Wahlrechtsreform beeinflusst auch das taktische Wählen, wie der rbb erläutert. Stimmensplitting, also die Vergabe der Erst- und Zweitstimme an unterschiedliche Parteien, könnte riskanter werden. Da die Erststimme nun von der Zweitstimme abhängt, besteht die Gefahr, dass die Erststimme verloren geht, wenn die gewählte Partei nicht genügend Zweitstimmen erhält.

Die Grundmandatsklausel

Die Grundmandatsklausel, die es Parteien ermöglicht, trotz weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in den Bundestag einzuziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen, bleibt bestehen. Wie der rbb berichtet, ist diese Klausel besonders für die Linke relevant, die auf Direktmandate hofft, um trotz schlechter Umfrageergebnisse ins Parlament einzuziehen. Gregor Gysi kandidiert erneut in Treptow-Köpenick, um dieses Ziel zu erreichen (rbb24).

Wahlkreisanpassungen in Brandenburg

Unabhängig von der Wahlrechtsreform gibt es auch Anpassungen bei den Wahlkreisen in Brandenburg. Wie der rbb berichtet, wird der Wahlkreis „Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I“ verkleinert und der Wahlkreis „Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II“ vergrößert.

Quellen:

  • https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/liveticker-bundestagswahl-berlin-brandenburg-wahlergebnisse-liveblog.html
  • https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/wahlrecht-reform-bundestagswahl-berlin-brandenburg.html
  • https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/wahlsystem/wahlrechtsreform-direktmandate-folgen-100.html
  • https://www.rbb-online.de/politik/wahl/bundestag/2025/how-to-vote-erststimme-zweitstimme-abgabe-splitting-strategie-taktisch.html
Veröffentlich am 
22/2/2025
 in Kategorie: 
Politik
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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