Bundestagswahl 2025: Auswirkungen der Wahlrechtsreform

Bundestagswahl 2025: Auswirkungen der Wahlrechtsreform

Die Bundestagswahl 2025 findet unter neuen Vorzeichen statt. Eine Wahlrechtsreform, über die seit Jahren diskutiert wurde, tritt in Kraft und verändert die Zusammensetzung des Parlaments. Wie die Bundesregierung auf ihrer Webseite erklärt, wird die Anzahl der Abgeordneten auf 630 begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate, die in der Vergangenheit zu einem stetig wachsenden Bundestag führten – zuletzt 736 Abgeordnete – gehören damit der Vergangenheit an. Wie die Tagesschau berichtet, bestätigte das Bundesverfassungsgericht die Reform in ihren wichtigsten Teilen, korrigierte jedoch die Ausgestaltung der Sperrklausel und schrieb bis zur geforderten Neuregelung eine Übergangsregelung vor.

Zweitstimmendeckung: Das neue Machtverhältnis

Kernstück der Reform ist die sogenannte Zweitstimmendeckung. Wie rbb24 erläutert, entscheidet nun das Zweitstimmenergebnis darüber, ob ein Wahlkreisgewinner tatsächlich ins Parlament einzieht. Ein Direktkandidat benötigt also nicht nur die Mehrheit der Erststimmen in seinem Wahlkreis, sondern muss auch durch das Zweitstimmenergebnis seiner Partei in dem jeweiligen Bundesland "gedeckt" sein. Erreicht eine Partei über die Erststimmen mehr Sitze als ihr über die Zweitstimmen zustehen, bleiben die Wahlkreise mit dem geringsten Erststimmenergebnis unbesetzt. Wie die Deutsche Welle (DW) berichtet, könnte dies dazu führen, dass direkt gewählte Kandidaten trotz Wahlkreissieg leer ausgehen. Die Bundesregierung bestätigt dies und ergänzt, dass eine Ausnahme für parteiunabhängige Wahlkreisbewerber gilt, die ihren Sitz direkt aufgrund der relativen Mehrheit der Erststimmen erhalten.

Das Ende von Überhang- und Ausgleichsmandaten

Mit der Reform entfallen Überhang- und Ausgleichsmandate. Wie rbb24 erklärt, entstanden Überhangmandate, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Kandidaten in den Bundestag entsandte, als ihr über die Zweitstimmen zustanden. Um das dadurch entstehende Ungleichgewicht auszugleichen, erhielten andere Parteien Ausgleichsmandate. Die Folge war ein aufgeblähter Bundestag, wie auch die Stuttgarter Zeitung bereits 2020 berichtete. Das neue Wahlrecht soll den Bundestag nun verkleinern und die Kosten reduzieren, wie die Bundesregierung betont.

Auswirkungen auf das Wahlverhalten

Die Wahlrechtsreform könnte auch das Wahlverhalten beeinflussen. Der SWR spekuliert, dass weniger Wähler ihre Stimmen splitten werden. Bisher wählten viele Wähler mit der Erststimme einen Direktkandidaten und mit der Zweitstimme eine andere Partei. Da nun der Einzug des Direktkandidaten nicht mehr garantiert ist, könnten Wähler dazu neigen, beide Stimmen der gleichen Partei zu geben, um den Einzug ihres bevorzugten Kandidaten zu sichern.

Die Grundmandatsklausel bleibt

Entgegen den ursprünglichen Plänen bleibt die Grundmandatsklausel erhalten. Wie die Tagesschau berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht die Abschaffung der Klausel gekippt. Demnach dürfen Parteien, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht überspringen, trotzdem in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewinnen. Von dieser Regelung profitierte bei der Wahl 2021 die Partei Die Linke, die trotz eines Zweitstimmenergebnisses von 4,9 Prozent mit 39 Abgeordneten ins Parlament einzog.

Quellen:

Veröffentlich am 
23/2/2025
 in Kategorie: 
Politik
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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