Berlin setzt stark auf den Ausbau von Ganztagsschulen und stellt dafür bis 2027 etwa 220 Millionen Euro bereit. Damit soll der ab 2026 geltende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder umgesetzt werden. Wie die Morgenpost am 03.12.2024 berichtete, werden die Mittel für die Schaffung neuer Betreuungsplätze und die Verbesserung der vorhandenen Infrastruktur eingesetzt. Der Ausbau der Ganztagsbetreuung spielt eine zentrale Rolle in der deutschen Bildungspolitik. Im Vergleich zu anderen Bundesländern ist Berlin beim Ausbau der Ganztagsschulen bereits relativ weit fortgeschritten. So boten laut einem Bericht des Berliner Tagesspiegels vom 03.12.2021 schon im Jahr 2019 80 Prozent der Berliner Grundschulen und 64 Prozent der weiterführenden Schulen ein Ganztagsangebot an. Bundesweit lagen die entsprechenden Anteile bei 47 bzw. 48 Prozent.
Die Finanzierung des Ausbaus wird durch den Bund unterstützt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt bis zu 3,5 Milliarden Euro für Investitionen in die entsprechende Infrastruktur zur Verfügung. Wie auf der Webseite des Ministeriums erklärt wird, stehen davon bereits seit Ende 2020 750 Millionen Euro über das Investitionsprogramm zum beschleunigten Ausbau der Bildungsinfrastruktur für Grundschulkinder bereit. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch an den laufenden Kosten. Ab 2026 werden diese Mittel jährlich erhöht, bis sie 2030 1,3 Milliarden Euro pro Jahr erreichen.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beginnt im August 2026 zunächst für die erste Klasse und wird in den darauffolgenden Jahren schrittweise erweitert. Ab August 2029 soll dann jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf eine ganztägige Betreuung haben. Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2026 wurde am 10.09.2021 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bekannt gegeben. Der Betreuungsumfang umfasst acht Stunden an jedem Werktag, wobei die Unterrichtszeit eingerechnet wird. Der Anspruch besteht auch während der Ferien, mit Ausnahme von maximal vier Wochen, die die Bundesländer als Schließzeit festlegen können.
Die Ganztagsbetreuung soll nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern, sondern auch die Chancengleichheit im Bildungsbereich verbessern. Schülerinnen und Schüler können individuell gefördert werden, was ihre Lernmotivation und ihr Selbstbewusstsein stärken kann. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zeigt außerdem positive Effekte auf die Erwerbstätigkeit von Müttern und die Steuereinnahmen.
Quellen:
- Morgenpost, 03.12.2024: Mehr Geld für den Ausbau von Ganztagsschulen
- Berliner Tagesspiegel, 03.12.2021: Berliner Rezept für eine gute Ganztagsschule
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 10.09.2021: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 beschlossen
- Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend