In Berlin-Neukölln ist der Versuch einer Immobilienfirma gescheitert, eine 80 Quadratmeter große Zweizimmerwohnung in fünf Mikro-Apartments umzuwandeln und an Studierende zu vermieten. Das Verwaltungsgericht Berlin untersagte die Aufteilung und begründete dies mit der Gefahr der Verdrängung der ansässigen Bevölkerung. Diese Information wurde unter anderem vom rbb am 21.11.2024 veröffentlicht und auch vom Tagesspiegel aufgegriffen.
Nach dem Umbau plante die Firma, eine Kaltmiete von 1.300 Euro zu verlangen, im Vergleich zu den ursprünglichen 465 Euro. Der Quadratmeterpreis wäre damit von 5,82 Euro auf 16,25 Euro gestiegen. Selbst unter Berücksichtigung eines eventuellen Möblierungszuschlags, so das Gericht, sei diese Steigerung erheblich. Die Aufteilung in viele kleine Wohneinheiten und die Vermietung an Studierende ermögliche höhere Mieteinnahmen. Solche Umbaumaßnahmen trügen zur Verdrängung bei, da sie die Bevölkerungsstruktur veränderten und den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Alleinstehende und Familien mit geringem Einkommen nicht mehr deckten.
Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) begrüßt das Urteil laut Tagesspiegel und sieht darin einen wichtigen Schritt für den Mieterschutz. Er betonte, dass solche Praktiken von Vermietern nicht toleriert werden dürften.
Wie eine Gerichtssprecherin mitteilte, scheiterte die Immobilienfirma mit dem Versuch, gegen das Urteil aus erster Instanz vom Januar Berufung einzulegen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
Dieser Fall verdeutlicht die schwierige Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt. Während Wohnungssuchende händeringend nach bezahlbarem Wohnraum suchen, stehen gleichzeitig Wohnungen leer, wie der rbb am 22.11.2024 am Beispiel des Hochhauses Ruth in Neukölln berichtete.
Quellen:
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- rbb24 Inforadio, 22.11.2024, 18:35 Uhr
- Tagesspiegel