Die beiden wegen rechtsextremer Anschläge in Berlin-Neukölln verurteilten Männer, Sebastian T. und Tilo P., legen Revision gegen das Urteil des Landgerichts Berlin ein. Dies berichten übereinstimmend die Berliner Zeitung und der rbb. Im Dezember 2024 waren die beiden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Das Landgericht befand die beiden Männer für schuldig, im Februar 2018 die Fahrzeuge eines Linken-Politikers und eines Buchhändlers angezündet zu haben. Die Beweisführung stützte sich laut Zeit unter anderem auf Überwachungsmaßnahmen sowie die Auswertung von Telefon- und Chatdaten. Die Vorsitzende Richterin bezeichnete die Angeklagten als Rechtsextremisten. Sebastian T. erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren, Tilo P. von zwei Jahren und zehn Monaten. Die Berliner Generalstaatsanwaltschaft, die ursprünglich höhere Strafen gefordert hatte, verzichtet laut dpa auf Rechtsmittel.
Durch die Revision ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und wird nun vom Bundesgerichtshof überprüft. Wie der rbb erläutert, wird dabei nicht erneut Beweismaterial erhoben, sondern lediglich geprüft, ob im bisherigen Verfahren Rechtsfehler aufgetreten sind. Die Erfolgsaussichten einer Revision in Strafverfahren seien statistisch gesehen eher gering.
Der sogenannte Neukölln-Komplex umfasst eine Reihe rechtsextremer Straftaten zwischen 2016 und 2019 in Berlin-Neukölln. Dazu zählen neben den Brandanschlägen auch Sachbeschädigungen, Bedrohungen und die Verbreitung von Hassparolen. Die Zeit berichtet, dass das Landeskriminalamt von etwa 70 Straftaten ausgeht, darunter 14 Brandstiftungen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses befasst sich mit den Hintergründen der Taten und dem Vorgehen der Behörden. Laut rbb tagt der Untersuchungsausschuss am 10. Januar 2025 erneut.
Quellen:
- Berliner Zeitung
- rbb
- Die Zeit
- dpa
- beck-aktuell
- Süddeutsche Zeitung