Extremisten, die das Amt eines Schöffen bekleiden – diese Vorstellung bereitet in Berlin zunehmend Sorgen. Wie die Berliner Morgenpost am 19.11.2024 berichtete, versuchen extremistische Gruppierungen, ihre Mitglieder in diese einflussreichen Positionen innerhalb der Justiz zu schleusen. Schöffen, auch bekannt als ehrenamtliche Richter, entscheiden gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuldfragen und Strafmaß und spielen somit eine tragende Rolle im deutschen Gerichtswesen.
Diese Entwicklung ist kein Einzelfall, sondern spiegelt einen bundesweiten Trend wider. Bereits im April 2024 recherchierte LTO zur Schöffenwahl und berichtete über die Bestrebungen rechter Gruppierungen, Einfluss auf die Besetzung der Schöffenämter auszuüben. Auch tagesschau.de thematisierte am 13.07.2023 einen Gesetzesentwurf, der darauf abzielt, Extremisten von der Ausübung des Schöffenamtes auszuschließen. Konkret soll im Richtergesetz verankert werden, dass Personen, die keine Garantie für die Unterstützung der freiheitlich demokratischen Grundordnung bieten, nicht als Schöffen berufen werden dürfen.
Die Verantwortung für die Besetzung der Schöffenämter liegt bei den Kommunen. Bürgerinnen und Bürger können sich, wie die taz am 28.03.2023 erläuterte, für dieses Amt bewerben. Ein Wahlausschuss, bestehend aus Vertrauenspersonen, trifft die endgültige Auswahl. TRT Deutsch berichtete am 25.09.2024 über die Besorgnis des Ostbeauftragten Carsten Schneider angesichts der Wahlerfolge der AfD. Schneider führt die hohe Zustimmung für die Partei in Ostdeutschland unter anderem auf die tiefgreifenden Umbrüche zurück, die viele Ostdeutsche in den 35 Jahren seit dem Mauerfall erlebt haben. Es gibt Befürchtungen, dass extremistische Gruppen versuchen könnten, über die Wahl der Vertrauenspersonen Einfluss auf die Schöffenwahl zu nehmen.
Die Sorge vor extremistischen Schöffen ist nicht unbegründet. LTO berichtete von einem Fall in Braunschweig, in dem eine Schöffin aufgrund von Zweifeln an ihrer Verfassungstreue ausgetauscht werden musste. Die Schöffin hatte in den sozialen Medien zur Tötung des ehemaligen brasilianischen Präsidenten Jair Bolsonaro aufgerufen. Dieser Vorfall verdeutlicht die Notwendigkeit einer gründlichen Überprüfung der Kandidaten.
Die Bundesregierung hat bereits Schritte unternommen, um die Justiz vor extremistischen Einflüssen zu schützen. Wie tagesschau.de berichtete, wurde eine Änderung des Richtergesetzes beschlossen, die den Ausschluss von Extremisten vom Schöffenamt ermöglicht. Ziel dieser Änderung ist es sicherzustellen, dass ausschließlich Personen, die die freiheitlich demokratische Grundordnung vorbehaltlos unterstützen, als Schöffen tätig werden.
Die Schöffenwahl ist ein elementarer Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Es ist unerlässlich, dass dieses Amt von Personen bekleidet wird, die die Werte des Grundgesetzes respektieren und ihre Entscheidungen neutral und unparteiisch treffen. Die wachsende Besorgnis über extremistische Schöffen unterstreicht die Notwendigkeit, die Auswahlverfahren genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Integrität der Justiz zu wahren.
Quellen:
-
- Berliner Morgenpost (19.11.2024)
- LTO (11.04.2024)
- tagesschau.de (13.07.2023)
- taz (28.03.2023)
- TRT Deutsch (25.09.2024)