Der 1. FC Union Berlin wurde vom DFB-Sportgericht zu einer Geldstrafe von 45.000 Euro verurteilt. Anlass dafür ist das Abbrennen von Pyrotechnik durch Union-Fans während des DFB-Pokalspiels gegen den Greifswalder SC am 17. August 2024 im Greifswalder Volksstadion. Laut Berichten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und der Berliner Zeitung zählte das Sportgericht 24 bengalische Feuer, 16 Rauchkörper und fünf Rauchtöpfe. Das Urteil wurde am 20. November 2024 verkündet, so die Berliner Zeitung.

Union Berlin darf bis zu 15.000 Euro der Strafe für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Dies ist jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Verein dem DFB bis zum 30. Juni 2025 entsprechende Nachweise über die Investitionen vorlegt.

Für Union Berlin ist dies keine neue Situation. Der Verein musste bereits in der Vergangenheit mehrfach Strafen wegen des Abbrennens von Pyrotechnik durch seine Anhänger hinnehmen. So berichtete der rbb im Juni 2024 über eine Strafe von 84.000 Euro aufgrund von Vorfällen bei Spielen gegen den VfB Stuttgart und den SC Freiburg. Der Spiegel berichtete bereits im Februar 2014 über eine 45.000 Euro Strafe gegen Union Berlin wegen Fanfehlverhaltens, darunter auch Pyrotechnik. Sportschau.de meldete im Februar 2024 eine weitere Geldstrafe von 62.500 Euro gegen Union Berlin wegen des Zündens von Pyrotechnik beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln am 20. Dezember 2023.

Die wiederholten Verstöße werfen Fragen nach der Effektivität der aktuellen Maßnahmen zur Pyrotechnik-Prävention in Stadien auf. Union Berlin steht vor der Aufgabe, neue Strategien zu entwickeln, um zukünftige Vorfälle zu verhindern und die Sicherheit im Stadion zu gewährleisten.

Quellen:

  • dpa
  • Berliner Zeitung
  • rbb24
  • Spiegel Online
  • Sportschau.de
Veröffentlich am 
November 20, 2024
 in Kategorie: 
Sport

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