Bundestagswahl 2025: Herausforderungen für Auslandsdeutsche und die Debatte um E-Voting

Bundestagswahl 2025: Herausforderungen für Auslandsdeutsche und die Debatte um E-Voting

Die Bundestagswahl 2025 wirft erneut die Frage nach der optimalen Stimmabgabe für im Ausland lebende Deutsche auf. Wie die Zeit eine Meldung aus der DPA wiedergab, haben viele Auslandsdeutsche bei der vergangenen Wahl ihre Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten, was zu Klagen und Beschwerden führte. Der Landeswahlleiter Berlins, Stephan Bröchler, bestätigte im rbb-Interview vom 21. Februar 2025, dass Berlin für die Wahl "startklar" sei, rechnet aber mit einer erhöhten Zahl von Klagen beim Bundesverfassungsgericht aufgrund der Problematik der Stimmabgabe von Auslandsdeutschen. Wie vom rbb berichtet, klagte bereits ein in Südafrika lebender Deutscher wegen der knappen Fristen vor der Wahl, das Berliner Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch zurück, mit der Begründung, dass die Überprüfung des Wahlverfahrens erst nach der Wahl im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens erfolgen könne.

Ein Lösungsansatz, der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist das E-Voting. Wie der rbb weiter berichtete, sieht Bröchler in der elektronischen Stimmabgabe eine mögliche Lösung für die Zukunft. Er betont jedoch die Notwendigkeit eines sicheren Verfahrens. "Stellen Sie sich vor, wir machen hier sozusagen über E-Voting Wahlen und dann stellt sich raus, dass sie manipuliert wurden", so Bröchler im rbb-Interview. Er sieht Politik und Wissenschaft in der Pflicht, sichere Lösungen für die elektronische Stimmabgabe zu entwickeln und will sich als Landeswahlleiter in den nächsten Jahren intensiv mit dem Thema auseinandersetzen.

Die Problematik der Stimmabgabe aus dem Ausland ist nicht neu. Wie der Bundestag auf seiner Webseite erläutert, müssen sich Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, vor jeder Wahl aktiv in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Die Frist für die Eintragung endete am 2. Februar 2025. Die Webseite des Bundestags informiert weiter über die Voraussetzungen für die Wahlberechtigung und die verschiedenen Antragsformulare für die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Auch die Bundesregierung weist auf ihrer Webseite auf die Möglichkeit der Briefwahl aus dem Ausland hin und betont die Wichtigkeit des rechtzeitigen Antrags und Versands der Wahlunterlagen. Wie die Bundesregierung weiter ausführt, müssen die Unterlagen spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Die Grünen Berlin bieten auf ihrer Webseite Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl 2025 an und erläutern die verschiedenen Möglichkeiten der Beantragung. Auch hier wird betont, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis zum Wahlsonntag um 18:00 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein müssen.

Quellen:

  • https://www.rbb24.de/politik/wahl/bundestag/2025/berlin-e-voting-landeswahlleiter-broechler-klagen-beschwerden.html
  • https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/auslandsdeutsche-213246
  • https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/bundestagswahl-2025/informationen-briefwahl-1941782
  • https://gruene.berlin/bundestagswahl/waehlen-gehen
  • https://bundeswahlleiterin.de/en/bundestagswahlen/2021/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
  • https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210121-formular-auslandsdeutsche.html
Veröffentlich am 
21/2/2025
 in Kategorie: 
Politik
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von KI erstellt.

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