Neue Parkplatzregelung für E-Scooter in Berlin ab April 2025
Ab April 2025 könnten sich Autofahrer in Berlin auf eine neue Herausforderung einstellen: E-Scooter sollen vermehrt auf Autoparkplätzen abgestellt werden dürfen. Wie der Berliner Kurier unter Berufung auf einen Tagesspiegel-Bericht schreibt, sieht ein Entwurf der Nebenbestimmungen für die neue Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter vor, dass die Roller „vorzugsweise auf für den Kraftfahrzeugverkehr ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden“. Der Entwurf stammt aus dem Haus von Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU).
Besonders brisant: E-Scooter-Nutzer sollen laut dem Bericht keine Parkgebühren auf diesen Plätzen zahlen müssen. Zwar dürften die Roller weiterhin auch auf Gehwegen abgestellt werden, die Anbieter sollen ihre Kunden jedoch bevorzugt auf die kostenlose Parkmöglichkeit auf Autoparkplätzen hinweisen. Diese Regelung könnte zu einem neuen Verteilungskampf um den knappen Straßenraum führen, nachdem bisher vor allem Fußgänger unter wild abgestellten E-Scootern litten.
Die Handhabung der zigtausend E-Scooter in der Stadt ist seit ihrer Zulassung im Sommer 2019 umstritten. Klagen von Fußgängern über unachtsam abgestellte Roller, die zu Stolperfallen werden, sind an der Tagesordnung. Vertreter von Fußgänger- und Blindenverbänden weisen seit Jahren auf die damit verbundenen Gefahren hin. Mit der neuen Regelung könnten sich nun auch die Beschwerden von Autofahrern häufen.
Roland Stimpel, Vorsitzender des Fußgängerverbands FUSS e.V., kritisiert den Entwurf gegenüber dem Tagesspiegel. Er sieht die Chance vertan, das Chaos auf den Gehwegen durch schärfere Bestimmungen zu beenden. Stimpel bemängelt außerdem, dass der Senat weiterhin auf Gebühren von den E-Scooter-Anbietern verzichtet. Die Senatsverkehrsverwaltung wollte sich laut Tagesspiegel zu dem Entwurf noch nicht äußern. Sollte es bis zum 1. April keine Änderungen geben, will der Fußgängerverein FUSS e.V. gemeinsam mit anderen Verbänden die Möglichkeit eines Volksbegehrens zum Thema E-Scooter prüfen.
Die Parkplatzsituation für Elektrofahrzeuge im Allgemeinen ist ebenfalls ein Thema. Wie Bussgeldkatalog.org berichtet, gibt es seit November 2021 ein bundesweit einheitliches Bußgeld von 55 Euro für das unberechtigte Parken von Fahrzeugen ohne E-Kennzeichen auf ausgewiesenen E-Parkplätzen. Die Kommunen haben jedoch die Freiheit, die Gestaltung und Nutzung von E-Parkplätzen selbst zu regeln, einschließlich der Frage, ob und unter welchen Bedingungen dort kostenlos geparkt werden darf.
Auch in München werden neue Verkehrsschilder für Parkplätze eingeführt, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet. Neben Carsharing-Parkplätzen gibt es auch spezielle Flächen für Mikromobilität wie E-Scooter, E-Bikes und Lastenräder. Diese Regelung soll dazu beitragen, dass diese Fahrzeuge nicht mehr auf Gehwegen abgestellt werden müssen, wo sie oft ein Hindernis darstellen.
Quellen:
- https://www.berliner-kurier.de/berlin/irre-idee-e-scooter-in-berlin-sollen-auf-autoparkplaetzen-parken-li.2300754
- https://www.bussgeldkatalog.org/e-parkplatz/
- https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-verkehrsschilder-parkplaetze-e-scooter-lastenraeder-carsharing-1.6306134
- https://www.feldberginitiative.de/index.php/component/content/article?id=28:diskussion-sommerrodelbahn
- https://issuu.com/gn-media/docs/die_wirtschaft_06.17