Die vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vorgelegte Krankenhausreform hat die Zustimmung des Bundesrates erhalten und tritt somit in Kraft. Dies berichten übereinstimmend verschiedene Medien, darunter die tagesschau (22.11.2024). Nach der bereits erfolgten Zustimmung des Bundestages ist damit der Weg frei für die umfassende Umgestaltung der deutschen Kliniklandschaft.
Ziel der Reform ist es, die finanzielle Belastung der Krankenhäuser zu reduzieren und gleichzeitig die Spezialisierung voranzutreiben. Kernstück ist die Abkehr vom bisherigen System der Fallpauschalen. Stattdessen sollen Kliniken künftig 60 Prozent ihrer Vergütung für die Bereitstellung bestimmter Leistungen erhalten. Wie der SPIEGEL (22.11.2024) ausführt, soll dies der Tendenz zu übermäßigen Behandlungen und medizinisch nicht immer notwendigen Eingriffen entgegenwirken.
Die Finanzierung durch die Krankenkassen wird zukünftig auf der Grundlage neu definierter "Leistungsgruppen" erfolgen. Diese sollen Klinikbehandlungen präziser abbilden und bundesweit einheitliche Qualitätsstandards, beispielsweise hinsichtlich Personalqualifikation und Behandlungserfahrung, gewährleisten. Zur finanziellen Unterstützung der Kliniken bei der Umstrukturierung ist zudem ein milliardenschwerer Transformationsfonds vorgesehen. Auch die Berliner Morgenpost (22.11.2024) thematisiert die finanziellen Aspekte der Reform.
Im Bundesrat wurde die Reform kontrovers diskutiert. Lauterbach warb eindringlich für die Verabschiedung des Gesetzes und bezeichnete es als "einmalige Chance" für eine verbesserte Patientenversorgung. Änderungen am Kern der Reform würden diese zunichtemachen, warnte der Minister laut BR24 (22.11.2024). Das Votum Thüringens wurde aufgrund fehlender Einigkeit innerhalb des Landes nicht berücksichtigt.
Mehrere Bundesländer äußerten Kritikpunkte. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) forderte Nachbesserungen, um negative Auswirkungen auf die Krankenhauslandschaft zu verhindern. Insbesondere die Vorgaben zu Fachärzten, die in ländlichen Gebieten oft schwer zu finden seien, müssten angepasst werden. Auch Bayern, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg äußerten Bedenken, unter anderem bezüglich der finanziellen Schwierigkeiten vieler Kliniken und möglicher Ungleichheiten in der Versorgung, wie die tagesschau (22.11.2024) berichtet.
Die Reform tritt zwar zum 1. Januar 2025 in Kraft, die Umsetzung der neuen Strukturen ist jedoch schrittweise bis 2029 geplant. Für Patienten werden sich daher zunächst keine unmittelbaren Änderungen ergeben. Es wird erwartet, dass sich das Netz der aktuell rund 1.700 Krankenhäuser in Deutschland verkleinern wird. Wie ZDFheute (22.11.2024) berichtet, kämpfen viele Krankenhäuser seit längerem mit finanziellen Problemen, Personalmangel und unzureichender Bettenauslastung. Länder und Klinikbranche hatten deshalb eine Überbrückungsfinanzierung bis zur vollständigen Umsetzung der Reform gefordert.
Quellen:
- tagesschau.de (22.11.2024)
- spiegel.de (22.11.2024)
- morgenpost.de (22.11.2024)
- br24.de (22.11.2024)
- zdf.de (22.11.2024)