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Am Berliner Flughafen BER: Zollbeamte entdecken Walross-Stoßzahn in Koffer von 24-Jähriger

Am Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) sorgte ein ungewöhnlicher Fund für Aufsehen, als Zollbeamte einen 60 Zentimeter langen Stoßzahn eines Walrosses im Gepäck einer 24-jährigen Reisenden aus Georgien beschlagnahmten. Der Vorfall ereignete sich am vergangenen Samstag, wie das Hauptzollamt Potsdam am Donnerstag mitteilte.

Der Fund und dessen Bedeutung

Der Stoßzahn wog etwa zwei Kilogramm und war kunstvoll verziert. Die Zollbeamten wurden durch Röntgenaufnahmen bei der Gepäckkontrolle aufmerksam auf den Gegenstand. Diese Art von Kontrolle ist eine Standardmaßnahme zur Überprüfung des Gepäcks auf außergewöhnliche oder verdächtige Inhalte. Nachdem die Reisende, die aus Tiflis eingereist war, den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passierte, schritt der Zoll ein und bat sie zur Kontrolle.

Die junge Frau erklärte, dass der Stoßzahn ein Geschenk ihres in Russland lebenden Vaters sei und dass sie ihn zum Transport in ein Bettlaken gewickelt hatte. Trotz dieser Erklärung ist der Besitz eines solchen Gegenstandes problematisch, da es sich beim Walross um eine besonders geschützte Art handelt, die unter dem internationalen Artenschutz steht.

Rechtliche Konsequenzen

Wie das Hauptzollamt Potsdam erläuterte, droht der Reisenden ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro, falls ein Kaufgeschäft ausgeschlossen werden kann. Diese hohen Strafen sollen abschreckend wirken und verdeutlichen die Ernsthaftigkeit der Gesetze zum Schutz gefährdeter Arten. Die Einfuhr und der Handel mit geschützten Arten unterliegen strengen Regelungen, die darauf abzielen, das Überleben dieser Tiere zu sichern.

Walrosse (wissenschaftlich bekannt als Odobenus rosmarus) sind durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) geschützt. Das Übereinkommen regelt den internationalen Handel mit gefährdeten Arten und hat zum Ziel, die Bestände dieser Tiere zu erhalten. Der Handel mit Stoßzähnen von Walrossen ist daher gänzlich untersagt, es sei denn, es existieren spezielle Genehmigungen, die in diesem Fall offensichtlich nicht vorlagen.

Die Relevanz des Vorfalls

Dieser Vorfall ist nicht nur ein Einzelfall, sondern spiegelt ein größeres Problem wider. Der illegale Handel mit Wildtieren sowie deren Produkten hat in den letzten Jahren weltweit zugenommen. Oft sind es Souvenirs, die Reisende aus exotischen Ländern mitbringen, die zu den Problemen der Wilderei und des Artensterbens beitragen. Die Zollbehörden haben daher die Aufgabe, solche Verstöße gegen den Artenschutz zu erkennen und zu ahnden.

Das Bewusstsein für den Schutz bedrohter Arten ist in den letzten Jahren gewachsen, jedoch ist die Umsetzung dieser Gesetze oft eine Herausforderung. Die Zöllner am BER haben durch ihre Entdeckung einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz geleistet, indem sie den illegalen Handel mit geschützten Tierprodukten unterbinden konnten.

Schlussfolgerung

Der Vorfall am Flughafen BER zeigt, wie wichtig die Arbeit der Zollbehörden im Bereich des Artenschutzes ist. Es wird deutlich, dass selbst unbedachte Handlungen, wie das Mitbringen eines vermeintlichen Geschenks, schwerwiegende rechtliche Konsequenzen mit sich bringen können. Reisende sollten sich daher stets über die Bestimmungen hinsichtlich des Imports von Tieren und deren Produkten informieren, um ungewollte Verstöße zu vermeiden und zur Erhaltung der biologischen Vielfalt beizutragen.

Quellen

Die Informationen in diesem Artikel basieren auf Berichten des Hauptzollamtes Potsdam und weiteren Nachrichtenquellen, darunter Der Tagesspiegel und dpa.

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 in Kategorie: 
Kultur

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