Am 10. Juni 2024 wurde ein zweijähriges Mädchen schwer verletzt im Hof eines Wohnhauses in Berlin-Altglienicke gefunden. Das Berliner Landgericht entschied nun, die 41-jährige Mutter des Kindes dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Nach Überzeugung des Gerichts warf oder stieß die Mutter ihre Tochter während einer akuten Phase ihrer psychischen Erkrankung aus dem Fenster. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Dobrikat betonte die Schwere der Verletzungen des Kindes. Das Gericht folgte der Einschätzung der Staatsanwaltschaft und ging von versuchtem Totschlag aus. Da die Mutter jedoch aufgrund ihrer Erkrankung als nicht schuldfähig eingestuft wurde, ordnete das Gericht die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an, um weitere Straftaten zu verhindern.

Zu Beginn der Ermittlungen vermutete die Staatsanwaltschaft, die vierfache Mutter hätte ihr jüngstes Kind in eine Katzenbox gesperrt und diese dann aus dem Fenster geworfen, um sich des Kindes zu "entledigen". Diese Vermutung bestätigte sich laut Richter Dobrikat im Laufe des Verfahrens nicht. Stattdessen warf die Frau zunächst Mobiltelefone, eine Mülltüte und eine Katzenbox aus dem Küchenfenster. "Dann warf sie ihre Tochter aus dem Fenster, das Kind landete mit den Füßen voran in einem Gebüsch", so Richter Dobrikat. Die Verletzungen des Kindes sprächen dagegen, dass es sich in der Katzenbox befand. As reported by dpa hat sich dieser Ablauf der Ereignisse im Prozess bestätigt.

Trotz des Sturzes aus etwa elf Metern Höhe überlebte das Kind. "Sie hat den Tod wenigstens billigend in Kauf genommen", so der Richter. Das damals 21 Monate alte Mädchen erlitt mehrere Frakturen, Prellungen, Blutergüsse und Schwellungen. Mittlerweile lebt das Kind bei seinen Großeltern und kann wieder laufen. Spätfolgen sind laut Gericht nicht zu erwarten. As reported by rbb24 kann das Kind wieder laufen und es gibt keine Spätfolgen.

Der Verteidiger plädierte gegen die Unterbringung der Mutter und argumentierte für fahrlässige Körperverletzung. Seiner Darstellung nach habe die Mutter "in ihrem Zustand nicht richtig aufgepasst, das neugierige und agile Kind sei über den Hochstuhl zum Fenster gelangt und gestürzt". Diese Version der Ereignisse schloss das Gericht jedoch "sicher aus". Die Mutter selbst gab zunächst an, keine Erinnerung an den Vorfall zu haben. Später im Prozess erklärte die von Zeugen als fürsorglich beschriebene Frau, sie schließe aus, dass sie ihr Kind geworfen habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quellen:

    - rbb24: Kind aus dritten Stock geworfen - Mutter kommt in Psychiatrie - dpa: Kind aus drittem Stock geworfen – Mutter muss in Psychiatrie - rbb24: Kind in Katzenbox aus Fenster geworfen: Mutter soll dauerhaft in Psychiatrie - ntv: "Anhaltspunkte für Erkrankung": Kind aus dem dritten Stock geworfen - Mutter in Psychiatrie - stern: Häusliche Gewalt: Kind aus drittem Stock geworfen – Mutter muss in Psychiatrie
Veröffentlich am 
November 22, 2024
 in Kategorie: 
Kultur

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